Dezernat 6: Studium, Lehre und Qualitätsmanagement

Verfahrensbegleitung

Verfahrensschritte bei der Einrichtung - Akkreditierung - Re-Akkreditierung

Die Einrichtung, Akkreditierung und Re-Akkreditierung von Studiengängen lässt sich in die folgenden Phasen einteilen:

1. Einrichtungsphase:
Die Fakultät entwickelt das Studienprogramm, beschließt die Einrichtung des Studienganges und stellt einen Einrichtungantrag über das Dez. 6.2 an das Rektorat. Die Neueinrichtung eines Studienganges muss das Rektorat beschließen. Dabei wird das Rektorat bei Bedarf durch die K1 beraten. Große Teile des Einrichtungsantrages bilden die Grundlage für die Erstellung des im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens zu erstellenden Selbstberichtes. Für den Selbstbericht gibt es eine den Angaben des Akkreditierungrates entsprechende Vorlage, welche Ihnen Frau Dr. Julia Jung auf Anfrage zur Verfügung stellt.

Das Dienstleistungsangebot des Dezernates 6 umfasst in dieser Phase Beratungen zur:

  • Einbindung in das Profil der Universität
  • Zielsetzung, Berufsfeldorientierung
  • Ressourcen und Kapazitäten
  • Studierbarkeit
  • Qualitätssicherung sowie
  • ggf. die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 7 HG NRW

2. Ausschreibung der (Re-)Akkreditierungen:

Nach Beschluss über die Einrichtung oder Re-Akkreditierung eines Studienganges beginnt die Ausschreibung des Begutachtungsverfahrens durch eine Akkreditierungsagentur.


3. Erstellung der Unterlagen:
Zur Erstellung des Selbstberichtes nach Gliederungsvorgabe des Akkreditierungsrates mit Anlagen stellt die Abteilung 6.2 Textteile und Formulierungshilfen zur Verfügung.

Das Dienstleistungsangebot der Abteilung 6.2 umfasst in dieser Phase:

  • Formulierung des Ausschreibungstextes und Rolle der Bedarfsstelle im Vergabeverfahren
  • Nach Ausschreibung: Fixierung der Meilensteine für die Erstellung des Selbstberichtes unter Beteiligung der Abteilung 6.1
  • Beratung bei der Erstellung der Texte für den Selbstbericht
  • Unterstützung bei der Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben (insbes. der Akkreditierungsvorgaben)
  • Bereitstellung von Textbausteinen
  • Bereitsstellung relevanter Daten Datenservices

Die Module selbst und die Texte der Prüfungsordnungen werden während dieses Prozessschrittes durch die Abteilung 6.1 im Campus-Management-System „StudiLöwe“ erstellt.


4. Begutachtung
Diese Phase umfasst die Begleitung des durch eine Akkreditierungsagentur durchgeführten Begutachtungsverfahrens selbst. Diese Phase beginnt mit der förmlichen Abgabe des Selbstberichtes nebst Anlagen der Fakultät über die Abteilung 6.2 bei der Agentur und endet mit der Entgegennahme des Akkreditierungsberichts.

Das Dienstleistungsangebot der Abteilung 6.2 umfasst in dieser Phase:

  • Vorbereitung der Abgabe des Selbstberichtes bei der Agentur
  • Moderation der Terminierung der Audits
  • Monitoring der Beseitigung von Fehlern auf der Grundlage von ggf. aufgeführten Monita im Bericht über die Erfüllung der formalen Kriterien der Studienakkreditierungsverordnung
  • Begleitung eventueller Vorgespräche in der Fakultät oder der Hochschulleitung
  • Begleitung der Gesprächsrunde mit der Hochschulleitung im Rahmen der Audits
  • Durchsicht und Beratung des Gutachtens, Hilfen bei der Entscheidung zur Installation weiterer Verbesserungsschleifen
  • ggf. nach Absprache: Abfassung von Stellungnahmen und Beschwerden gegenüber der Agentur
  • Monitoring der Erfüllung von Auflagen
  • Entgegennahme des Akkreditierungsberichtes der Agentur


5. Akkreditierung:
Die Abteilung 6.2 stellt im Auftrag des Rektorates der Antrag zur (Re-)Akkreditierung bei der Stiftung Akkreditierungsrat.

Das Dienstleistungsangebot der Abteilung 6.2 umfasst in dieser Phase:

  • Beantragung der Akkreditierung beim Akkreditierungsrat durch den Rektor durch Hochladen der Unterlagen, ggf. Stellungnahmen und Umsetzungen von ggf. durch die Gutachtergruppe empfohlenen Auflagen
  • Kontrolle, ggf. Ergänzung und Korrektur der beim Akkreditierungsrat hinterlegten Informationen über den Studiengang
  • Entgegennahme der Bescheide und Beschlüsse des Akkreditierungsrates
  • Monitoring der Umsetzung von Auflagen
  • Monitoring und Dokumentation der Umsetzung bzw. Diskussion von ausgesprochenen Empfehlungen und Hinweisen zur Weiterentwicklung der Studiengänge im Rahmen nachfolgender „BolognaChecks“

Eine (Re-)Akkreditierung ist ein komplexer Prozess, in dem viele Partner zum richtigen Zeitpunkt eingebunden werden müssen.

Der Prozess beginnend mit dem Einrichtungs- bzw. Verlängerungantrag zu einem Studiengang bis zur Antragsstellung beim Akkreditierungsrat benötigt zwei Jahre.

Für einen reibungslosen Ablauf ist daher eine vorausschauende Terminplanung wichtig.

Die aktuellen und relevanten Materialien sowie die Prozess- und Termininformationen werden Ihnen rechtzeitig durch das Dezernat 6 zur Verfügung gestellt.

Hier finden Sie alle Ansprechpartner*innen.

In der Regel wird bei einer Akkreditierung auch die Prüfungsordnung überarbeitet. Hier ist die Abteilung 6.1 Ihr Ansprechpartner.

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