Dezernat 6: Studium, Lehre und Qualitätsmanagement

Hochschulrechtliche, akademische und hochschulpolitische Aufgaben

Die Abteilung 6.1 – Hochschulrechtliche, akademische und hochschulpolitische Aufgaben berät die Hochschulleitung in hochschulrechtlichen und hochschulpolitischen Grundsatzfragen, erarbeitet Entwürfe für zentrale Ordnungen und Satzungen und ist federführend bei der Vorbereitung und Durchführung der Gremienwahlen. Sie unterstützt die Tätigkeit des Hochschulrates, des Senates, des Rektorates, des Gemeinsamen Studienaussschusses und des Regionalbeirates und ist verantwortlich für die Veröffentlichung der Amtlichen Mitteilungen der Universität.

Abteilungsleitung

Stellvertretende Abteilungsleitung

Mitarbeiter*innen

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