Die Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung der Innenrevision regelt die Rechte und Pflichten der Innenrevision, insbesondere das Informationsrecht. Sie ist die Grundlage der Innenrevision und zeigt verbindlich auf, welche Befugnisse während einer Prüfung die Innenrevision hat, aber auch wo die Grenze dieser Befügnisse liegt.
Die Geschäftsordnung der Innenrevision wurde am 14.10.2025 im Rektorat der Bergischen Universität Wuppertal verabschiedet.
Geschäftsordnung der Innenrevision
Wesentliche Punkte der Geschäftsordnung der Innenrevision
Funktion der Innenrevision
- Unterstützt Rektorat und Hochschulrat durch unabhängige Prüfungen und Beratung.
- Ziel: Risiken erkennen, Geschäftsprozesse verbessern und Mehrwerte schaffen.
Rechtliche Stellung
- Die Innenrevision ist direkt dem Kanzler unterstellt und arbeitet unabhängig.
- Sie greift nicht in operative Entscheidungen der geprüften Bereiche ein.
Befugnisse
- Uneingeschränktes Informations- und Einsichtsrecht in Unterlagen und Akten.
- Kann Sachverständige hinzuziehen und Empfehlungen aussprechen.
Aufgaben
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Funktionsfähigkeit von Prozessen.
- Prüfung auf dolose Handlungen und Unterstützung bei Korruptionsprävention.
- Beratung und Empfehlungen für die Optimierung von Abläufen.
Qualitätssicherung
- Regelmäßige interne und externe Bewertungen zur Sicherung der Prüfungsqualität.
- Nutzung standardisierter Verfahren und klarer Richtlinien (Revisionshandbuch).