Abt. 6.1 Studium & Lehre

Ablauf Änderung eines Studienganges

Die folgenden Schritte gelten gleichermaßen bei Änderungen der Prüfungsordnung und/oder des Modulhandbuches und nehmen durchschnittlich 1 Jahr Zeit in Anspruch. Prioritär behandelt werden Änderungen der Studiengänge, die sich im (Re-)Akkreditierungsverfahren befinden.

Als Antragsteller*in werden Sie durch den Prozess von Ihrer Ansprechperson in der Abtl. 6.1 begleitet, wir gewährleisten die notwendige Beteiligung der anderen Verwaltungsstellen sowie des Rektorates, Sie der Fachgruppe und des Dekanates.    

0. Beratung

Antragsteller*in

  • Geplante Änderungen in der Fachgruppe (Modulverantwortliche, Prüfungsausschuss und Fachkollegium) und im Dekanat (Studiendekan*in, Prodekan*in und Qualitätsbeauftragte) intern klären
  • Bei Fragen zu den geplanten Änderungen, deren Umsetzung bzw. nach einer rechtlichen Einschätzung Abtl. 6.1 kontaktieren

1. Antragstellung

Antragsteller*in

  • Formular “Antrag zur Änderung eines Studiengangs“ ausschließlich über das Dekanat per E-Mail an curriculum[at]uni-wuppertal.de einreichen (Papierform ist nicht erforderlich)
  • Die*Der Antragsteller*in wird als einzige Ansprechperson bei den folgenden Prozessschritten von der Abtl. 6.1 kontaktiert (Änderung der Ansprechperson nur mit Zustimmung des Dekanates möglich)

2. Aufnahme des Antrags

Abtl. 6.1

3. Antragsbearbeitung

Abtl. 6.1

  • Inhalte des Antrags werden auf Umsetzbarkeit und Vollständigkeit geprüft ggf. Rücksprache mit der*dem Antragsteller*in zur Klärung von Unstimmigkeiten
  • Bearbeitung der Änderungen/Neuanlage des Studienganges in StudiLöwe

Antragsteller*in

  • Erstellung einer Änderungssatzung (Entwurf von Abtl. 6.1) oder Neufassung der Prüfungsordnung (s. Vorlage Muster-Prüfungsordnungen) 

Abtl. 7.2

  • Überprüfung der technischen Umsetzbarkeit der geplanten Änderungen

Abtl. 6.2

  • Überprüfung der Übereinstimmung mit den Akkreditierungsvorgaben

Abtl. 6.1

  • Rückmeldung von Fragen aus den Überprüfungsschritten an Antragsteller*in

Antragsteller*in

  • Klärung der Fragen an Abtl. 6.1
  • Freigabe zur rechtlichen Prüfung

4. Rechtliche Prüfung

Abtl. 3.4 (Team Recht)

  • Überprüfung der Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben insb. Hochschulgesetz NRW
  • Rechtliche Beurteilung zur Notwendigkeit von Kohortenbildung und Formulierung von Übergangsbestimmungen der Prüfungsordnung
  • ggf. Rücksprache zur Klärung von Unstimmigkeiten mit der*dem Antragsteller*in über Abtl. 6.1
  • erste Qualitätsprüfung durch Leitung des Dez. 3

5. Qualitätsprüfung

Prorektor*in für Studium und Lehre

  • Überprüfung der Übereinstimmung mit den Vorgaben des Rektorates

6. Regelabbildung und deren Test in StudiLöwe

Abtl. 7.2

  • Abbildung der Prüfungsordnungsregeln (z.B. Notenbildung, Abhängigkeiten zw. Modulen, Voraussetzungen) in StudiLöwe

Abtl. 3.4 (Team EXA)

  • Strukturelle und funktionstechnische Überprüfung der Prüfungsordnungsregeln und Generierung der Abschlussdokumente (z.B. Anlage von Diploma Supplement und ECTS-Kohorten) ggf. Rücksprache zur Klärung von Unstimmigkeiten mit Abtl. 6.1 und 7.2

7. Abschließende Korrekturen und Freigabe

Abtl. 6.1

  • Zusammenfassung der Rückfragen aus den Pkt. 4 bis 6 und Rücksprache mit Antragsteller*in

Antragsteller*in

  • Abschließende Sichtung der Dateien und ggf. Beteiligung der Fachgruppe und des Dekanates (Modulverantwortliche, Prüfungsausschuss, Studiendekan*in, Prodekan*in, Qualitätsbeauftragte u.a.) 
  • Korrekturen der Dokumente (keine grundsätzlichen) sind letztmalig in diesem Bearbeitungsschritt möglich
  • Ggf. Bestätigung/Stellungnahme des Studienbeirats einholen (Beschlüsse entgegen dem Votum des Studienbeirats oder ohne dessen Beteiligung, sind laut § 64 Abs. 1 des HG-NRW mit einer Mehrheit von zwei Dritteln Stimmen möglich)
  • Freigabe zur Beschlussfassung an Abtl. 6.1

8. Beschlussfassung durch den Fakultätsrat/GSA

Abtl. 6.1

  • Übermittlung der Beschlussvorlage an das Dekanat / den Vorsitz des Gemeinsamen Studienausschusses (Antragsteller*in in Kopie)
  • Die Beschlussvorlage ist nicht änderbar, Anpassungswünsche können nur noch im Rahmen eines Folge-Änderungsantrages berücksichtigt werden (s. Schritt 1.)

Dekanat

  • Mitteilung des Beschlussdatums und des Stimmenverhältnisses (nur wenn Beschluss ohne/entgegen Zustimmung des Studienbeirats erfolgt oder Anwesenheitspflichten betrifft) an Abtl. 6.1

9. Veröffentlichung

Prorektor*in für Studium und Lehre

Abtl. 3.1

  • Veröffentlichung der Prüfungsordnung

Abtl. 6.2

  • Veröffentlichung des Modulhandbuches

10. Freigabe und Produktivsetzung

Abtl. 3.4

  • Freigabe des Studiengangs für die Prüfungsverwaltung in StudiLöwe

Abtl. 7.2

  • Produktivsetzung des Studiengangs für die Prüfungsverwaltung

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