Abt. 6.1 Studium & Lehre

Rechtliche Vorgaben

Alle Studiengänge

  1. Hochschulgesetzt NRW (insb. §§ 63 bis 66)
  2. Musterrechtsverordnung (insb. Teile 2 und 3)
  3. Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor und Masterstudiengängen der KMK
  4. Auslegungshinweise zu Pkt. 3
  5. Eine vollständige Übersicht der KMK-Vorgaben

Zusätzliche Vorgaben für das Lehramt

  1. Eine umfangreiche Übersicht der Vorgaben

besonders relevant für Prüfungsordnungen und Modulhanbdücher sind folgende Gesetzte:

  1. Lehrerausbildungsgesetz – LABG
  2. Lehramtszugangsverordnung – LZV
  3. Fachspezifische (curriculare) Vorgaben der KMK

Zusätzlich für die Kombinationsstudiengänge (auch Nicht-Lehramt)

Allgemeine Bestimmungen der Prüfungsordnung werden in den fachspezifischen Bestimmungen nicht wiederholt, schlagen aber auf die Teilstudiengänge durch.

Weitere Infos über #UniWuppertal: