Rechtliche Vorgaben
Alle Studiengänge
- Hochschulgesetzt NRW (insb. §§ 63 bis 66)
- Musterrechtsverordnung (insb. Teile 2 und 3)
- Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor und Masterstudiengängen der KMK
- Auslegungshinweise zu Pkt. 3
- Eine vollständige Übersicht der KMK-Vorgaben
Zusätzliche Vorgaben für das Lehramt
- Eine umfangreiche Übersicht der Vorgaben
besonders relevant für Prüfungsordnungen und Modulhanbdücher sind folgende Gesetzte:
- Lehrerausbildungsgesetz – LABG
- Lehramtszugangsverordnung – LZV
- Fachspezifische (curriculare) Vorgaben der KMK
Zusätzlich für die Kombinationsstudiengänge (auch Nicht-Lehramt)
Allgemeine Bestimmungen der Prüfungsordnung werden in den fachspezifischen Bestimmungen nicht wiederholt, schlagen aber auf die Teilstudiengänge durch.