Abt. 6.1 Studium & Lehre

Minimale Modulgröße

Um einer Kleinteiligkeit der Module, die ebenfalls zu einer hohen Prüfungsbelastung führt, entgegen zu wirken, sollen Module mindestens einen Umfang von 5 Leistungspunkten aufweisen (s. Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor und Masterstudiengängen der KMK). In begründeten Fällen sind auch Ausnahmen (z. B. wenn sich trotz kleineren Modulgrößen nicht mehr als 6 Modulabschlussprüfungen pro Semester ergeben) möglich. Abweichungen sind zu begründen, insbesondere in der Akkreditierung.

Moduldauer

Die Inhalte eines Moduls sind so zu bemessen, dass sie in der Regel innerhalb eines Semesters oder eines Jahres vermittelt werden können; in besonders begründeten Fällen kann sich ein Modul auch über mehrere Semester erstrecken (s. Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor und Masterstudiengängen der KMK). Die Begründung sollte Überlegungen zur Gewährleistung der studentischen Mobilität beinhalten.

Thesis vs. Thesis-Modul

Der Bearbeitungsumfang beträgt für die Bachelor-Thesis 6 bis 12 LP und für die Master-Thesis 15 bis 30 LP (§ 8 Abs. 3 der Musterrechtsverordnung). Die LP-Angaben gelten für die eigentliche (schriftliche) Abschlussarbeit, unabhängig davon, kann das Thesis-Modul weitere Prüfungen und/oder unbenotete Studienleistungen enthalten (Näheres wird in der Prüfungsordnung geregelt).

Weitere Infos über #UniWuppertal: