Abt. 6.1 Studium & Lehre

Anweseheitspflichten

Die Richtlinie zum Umgang mit Anwesenheitspflichten des Rektorates inkl. der Änderung vom 15.03.2023 regelt:

1. keine Anwesenheitspflicht in den Vorlesungen,

2. bei Praktika und Exkursionen wird die Teilnahme vorausgesetzt, ohne diesbezüglichen Hinweis in den Modulhandbüchern,

3. in Seminaren, Übungen und weiteren Veranstaltungsformaten kann Anwesenheitspflicht pro Lehrveranstaltung in den Modulhandbüchern eingerichtet werden. Hierfür sind erforderlich:

  • ein Beschluss des Studienbeirats oder 2/3-Mehrheit des Fakultätsrates pro betroffene Lehrveranstaltung sowie
  • eine an die Abtl. 6.1 gerichtete Begründung, dass die Anwesenheit für den mit der Lehrveranstaltung verbundenen Kompetenzerwerb unerlässlich ist und es kein milderes Mittel (z.B. das Eigenstudium) gibt, um das Lernziel zu erreichen.

Die Begründung muss eine Abwägung dazu enthalten, wie die Vereinbarkeit der Anwesenheitspflichten mit familiären und erwerbsbezogenen Verpflichtungen der Studierenden und den individuellen Einschränkungen wegen einer Behinderung und chronischen Erkrankung unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sichergestellt werden kann.

Ist die Anwesenheitspflicht beschlossen und die Begründung schlüssig, wird auf Ebene der Komponenten im Modulhandbuch pro betroffene Lehrveranstaltung folgender Standardsatz (Ergänzungen sind im Sinne der Richtlinie möglich) eingetragen: „In der Lehrveranstaltung gilt Anwesenheitspflicht gemäß der Richtlinie zum Umgang mit Anwesenheitspflichten des Rektorates in der aktuell gültigen Fassung (s. Amtliche Mitteilungen der Bergischen Universität Wuppertal.)“

Ist die Anwesenheitspflicht nicht erfüllt, kann die mit der Lehrveranstaltung verbundene Leistung (unbenotete Studienleistung oder Modulabschlussprüfung) nicht erbracht werden.

Digitallehre

Digitallehre: eine mittels Videokonferenztechnik oder eines anderen technischen Instruments ausschließlich online stattfindende Lehrveranstaltung. Formen der Digitallehre:

  • synchron: gleichzeitige Anwesenheit aller Teilnehmenden in dem technisch geschaffenen Raum und Interaktion zwischen den Teilnehmenden möglich, z.B. Zoom-Seminar
  • asynchron: eine den Teilnehmenden digital zur Verfügung gestellte Lehre ohne Möglichkeit der Interaktion zwischen den Teilnehmenden, z.B. Selbstlernkurs über Moodle
  • gemischt: Mischform aus synchron und asynchron, z.B. Selbstlernkurs mit ergänzenden ZOOM-Termine zum Austausch

HINWEISE

Eine Lehrveranstaltung gilt erst dann als Digitallehre, wenn mehr als 25% der Termine nicht in Präsenz, sondern in Form der Digitallehre durchgeführt werden. Für Digitallehre gelten die Bestimmungen der Digitalisierungsleitlinie.

Weiterhin zulässig ist die Hybridlehre: digitale Elemente neben der Präsenzlehre aber die Präsenzlehre ist in der Bedeutung mindestens gleichrangig, z.B. ein Teil der Teilnehmenden in Präsenz, ein Teil per ZOOM zugeschaltet oder „Flipped Classroom“.

Weitere Infos über #UniWuppertal: