Abt. 6.1 Studium & Lehre

Modulbeschreibung („Modulkopf“) vs. Modulhandbuch

Die Modulbeschreibung („Modulkopf“) ist Bestandteil der Prüfungsordnung und wird als deren Anhang veröffentlicht. In der Modulbeschreibung ist jedes Modul nur einmal vorhanden und die Module werden alphabetisch sortiert. Auf der Grundlage der Modulbeschreibung wird ein Modulhandbuch erstellt, welches zusätzlich zu der Prüfungsordnung veröffentlicht und in StudiLöwe abgebildet wird. Das Modulhandbuch spiegelt den tatsächlichen Aufbau des Studienganges wider und ist ggf. in Pflicht- und  Wahlpflichtbereiche unterteilt.

Die Modulbeschreibung enthält verbindliche verkürzte Angaben zu den Modulen und Prüfungen. Das Modulhandbuch verbindliche und detaillierte Angaben zu:

  • den zu erwerbenden Lernergebnissen,
  • den strukturierenden Modulkomponenten, insbesondere Inhaltsbeschreibungen sowie Veranstaltungsformen und  -umfang, sowie ggf. eine Teilnahmeverpflichtung und den geforderten Umfang der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen,
  • der Verteilung der Arbeitslasten für die Vorbereitung der Teilnahme an den und die Nachbereitung der Veranstaltungen auf die einzelnen Modulkomponenten,
  • ggf. den verpflichtenden oder empfohlenen Voraussetzungen für die Teilnahme an Veranstaltungen und Prüfungen,
  • den Wahlmöglichkeiten zwischen den alternativen Modulkomponenten,
  • dem Umfang der Arbeitslast der Modulprüfungen und unbenoteter Studienleistungen, soweit dieser nicht schon in der ausgewiesenen Arbeitslast der Modulkomponenten enthalten ist, sowie
  • ergänzende Aussagen, die das Studium und die Prüfungen näher beschreiben.

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