Berechnung des studentischen Aufwandes
Grundlage für die Berechnung des studentischen Aufwandes bildet § 8 Abs. 1 der MRVO (insb. die Erläuterungen auf S. 38 im Dokument).
Ausgehend von einem Vollzeitstudium, stehen pro Woche ca. 39 Zeitstunden zur Verfügung (entspricht einer Arbeitswoche). Diese Zeit teilt sich für Studierende in Präsenz- und Selbststudium auf.
Eine Semesterwochenstunde (SWS) beträgt 0,75 Std.
angenommen das Selbststudium beträgt das Dreifache der Kontaktzeit also 2,25 Std.
ergeben sich 3 Std. studentischen Aufwandes pro SWS
und 13 SWS pro Woche.
Der Anteil des Selbststudiums kann je nach Veranstaltungstyp und dem Aufwand für die Prüfungsvorbereitung variieren, sodass die obige Rechnung nur eine Orientierung darstellt.