Ablauf der zentralen Klausurplanung
Die zentrale Klausurplanung wird durch die Abt. 6.1 auf Grundlage des Rektoratsbeschlusses vom 29. Oktober 2021 durchgeführt. Die Anlage der Prüfungstermine inkl. Raumanfragen und Zuordnung der Prüfenden in StudiLöwe erfolgen durch das Zentrale Prüfungsamt.
1. Start der Abfrage des Raumbedarfes
- ca. ein Monat vor dem Ende der Vorlesungszeit für das Folgesemester (z. B. bis Mitte Juni für das Wintersemester): Abfrage des Raumbedarfs für die zentral verwalteten Hörsäle durch Abt. 6.1 an die Dekanate (Kopie an zentrale Ansprechpartner*innen in den Fakultäten)
2. Ermittlung des Raumbedarfes
- Fakultäten ermitteln anhand der Übersicht der Prüfungen des letzten Jahres (Bereitstellung durch Abt. 6.1) den Raumbedarf für das Folgesemester
3. Übermittlung des Raumbedarfes
- ca. bis zum Ende der Vorlesungszeit für das Folgesemester (z. B. bis Mitte Juli für das Wintersemester): Mitteilung des Raumbedarfs für das Folgesemester durch die zentralen Ansprechpartner*innen an Abt. 6.1 (vmtickets[at]uni-wuppertal.de)
4. Raumverteilung
- Raumzuteilung durch die Abt. 6.1 unter Berücksichtigung von evtl. Überschneidungen und anschließend Übermittlung der Termine und Räume an das Zentrale Prüfungsamt (ZPA)
5. Übertragung der Prüfungen nach StudiLöwe
- ca. bis zum Ende des 1. Monats der Vorlesungszeit (z. B. bis Ende Oktober für das Wintersemester): das ZPA legt die Organisationssätze inkl. Raumanfragen in StudiLöwe an und ordnet sie den Prüfenden zu
6. Raumzusagen
- laufend ca. bis zum Ende des 1. Monats der Vorlesungszeit: Raumzusagen/Verschiebungen durch die Abt. 5.2
7. Abschluss der zentralen Klausurplanung
- Information durch Abt. 6.1 an die Dekanate (Kopie an zentrale Ansprechpartner*innen in den Fakultäten)
- Raumplanung in StudiLöwe ist wieder aktuell
8. Nachmeldung/Verschiebung von Prüfungen
- nach dem Abschluss der zentralen Raumplanung, können Prüfungen mit der Angabe eines freien Raumes über das ZPA nachgemeldet werden
- die Nachmeldung sollte so frühzeitig erfolgen, dass die prüfungsrechtlich vorgeschriebenen Fristen zur Prüfungsanmeldungen eingehalten werden können (Anmeldeschluss i. d. R. 4 Wochen vor dem Prüfungstermin)
* entspricht § 63 Abs. 6 des HG-NRW: „Die Prüfungsanforderungen und -verfahren sind so zu gestalten, dass die letzte Prüfung innerhalb der generellen Regelstudienzeit vollständig abgelegt werden kann.“